Der demographische Wandel wird in den kommenden Jahrzehnten gewaltige Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft auslösen. Die Zahl der Bevölkerung schrumpft, gleichzeitig werden die Menschen immer älter. Grund hierfür: Die zunehmende Langlebigkeit der Menschen, insbesondere aber die weiterhin zurückgehende Zahl der Geburten.
Dem Arbeitsmarkt werden künftig immer weniger Menschen zur Verfügung stehen, wobei das Durchschnittsalter kräftig ansteigen wird. Nur etwa die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland beschäftigt heute noch Mitarbeiter über 50. Dies geht einher mit einer Rekrutierungspolitik, die „Alter“ wie eine (negative) Qualifikationsanforderung behandelt, einer Personalentwicklung, die Mitarbeiter ab 40 von weiteren Karriereplanungen ausschließt und mit einer Personalplanung, die den Vorruhestand als probates Mittel des Personalabbaus sieht.
Zahlreiche Studien sprechen den älteren Arbeitnehmern mehr Gelassenheit, Zuverlässigkeit, realistisches Einschätzungsvermögen und Krisenbeständigkeit zu. Sie sind kooperativ, weil sie sich in der Hierarchie nicht mehr nach oben kämpfen müssen, qualitäts- und verantwortungsbewusst, weil sie wissen, worauf es ankommt. Die Urteilsfähigkeit von Menschen nimmt zudem mit steigender Erfahrung zu. All dem stehen die Fähigkeiten der Jüngeren wie Flexibilität, Aufgeschlossenheit und Dynamik gegenüber.
Auf Grund der drohenden Personalknappheit an qualifizierten Fach- und Führungskräften werden Betriebe jedoch künftig mit „älteren“ Belegschaften arbeiten müssen. Auch Arbeitnehmer müssen sich auf einen längeren Verbleib im Erwerbsleben einrichten. Klar ist: die „Älteren“ sind noch leistungsfähig, eine vernünftige Mischung von jung und alt bringt für Unternehmen große Vorteile.
Arbeitslosengeld und Gründungszuschuss:
Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten. In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.
Die Existenzgründung (staatlich gefördert durch den „Gründungszuschuss“ und spezielle Förderprogramme) ist ein probates Mittel, sich erneut den anstehenden Aufgaben unserer Wirtschaft und Gesellschaft zu stellen und „seinen Platz“ zu finden.
Hierbei coachen / beraten wir Sie, sowohl bei Ihrer gesamten Existenzgründung und -Sicherung, als auch parallel dazu mit unserem Partnerunternehmen, bei der Suche nach einer neuen Aufgabe in einem Unternehmen.
Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze Email oder rufen Sie uns einfach an: 089 – 74 29 92 03.