Tierarztpraxis in der Rechtsform einer UG in Bayern nicht zulässig

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Das Berufsrecht der Länder schränkt Freiberufler häufig bei der Rechtsformwahl ein. So geschehen auch in einem aktuellen Fall, wo das Oberlandesgericht München einem Tierarzt die Eintragung seiner Praxis in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) untersagte (Beschluss vom 03.02.2015, Az.: 31 Wx 12/14). Ein Tierarzt wollte seine Praxis als „Tierarztpraxis Dr. P. UG (haftungsbeschränkt)“ in das

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