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Gründerkredite 2026 für Existenzgründer und Existenzgründerinnen

gruederkreditFörderdarlehen des Bundes für Existenzgründer
ERP-Gründerkredit – StartGeld und ERP-Gründerkredit – Universell

Wir unterstützen Sie in der Vorgründungsphase (Neugründung / Übernahme) mit Beratungsangeboten.
Das Antragsverfahren erfolgt weiterhin über die Hausbank, die Förderbedingungen bleiben unverändert.
Die Förderprokukte für Gründen und Nachfolgen
ERP-Gründerkredit: Richtet sich an Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und Unternehmensnachfolger und kann bis zu fünf Jahren nach der Gründung beantragt werden.

Möchte Sie ein Unternehmen oder eine Praxis gründen oder übernehmen? Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch zu Ihrem Vorhaben, senden Sie uns eine kurze Email.

ERP-Gründerkredit – StartGeld
Richtet sich an Gründerinnen und Gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und an Freiberufler (auch Heilberufe). Auch Unternehmensnachfolger können das Darlehen nutzen.

Gefördert werden beispielsweise Investitionen oder Betriebsmittel für Neugründungen oder Betriebsübernahmen. Darüber hinaus können der Kaufpreis für ein Unternehmen, der Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert werden. Der KfW-Gründerkredit – StartGeld kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Unternehmen nur im Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Nebenerwerb mittelfristig (ca. drei Jahre) zu einem Vollerwerb wird.

KfW-Information für Multiplikatoren vom 22.09.2025
September 2025: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067):
Anhebung Förderhöchstbetrag auf 200.000 Euro zum 01.12.2025
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine
5 Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung), eine zins-
günstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro.
Zum 01.12.2025 hebt die KfW den Förderhöchstbetrag für den Gesamtfremdfinanzierungsbedarf von 125.000 Euro
auf 200.000 Euro an. Gleichzeitig wird der maximal mögliche Betrag für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 Euro
auf 80.000 Euro angepasst.
Darüber hinaus verlängern wir zum gleichen Zeitpunkt im Zuge der Produktharmonisierung die Abruffrist beim ERP-Gründer-
kredit – StartGeld von 9 auf 12 Monate.

Erfolgsgeschichten von Gründer und Gründerinnen
Beispiel Bayern – Hier gibt es einen Überblick über die wichtigsten Finanzierungsformen für den Unternehmensstart. 

Quelle: Existenzgründer; Fotonachweis: photocase

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