Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige mit Gründungszuschuss 2026
Der Beitragssatz für das Jahr 2026. Arbeitslosenversicherung für Selbständige liegt bei 102,83 Euro. Für Gründerinnen und Gründer besteht eine Sonderregelung. Sie zahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung plus dem folgenden Kalenderjahr pro Monat nur die Hälfte. Die Beiträge müssen an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden. Gründer, die den Gründungszuschuss erhalten, zahlen in den ersten
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