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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige mit Gründungszuschuss 2026

geld

Der Beitragssatz für das Jahr 2026. Arbeitslosenversicherung für Selbständige liegt bei 102,83 Euro. Für Gründerinnen und Gründer besteht eine Sonderregelung. Sie zahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung plus dem folgenden Kalenderjahr pro Monat nur die Hälfte. Die Beiträge müssen an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden. Gründer, die den Gründungszuschuss erhalten, zahlen in den ersten

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Existenzgründungen durch ältere Gründerinnen und Gründer

gruender_kai koehler- fotolia.com

Ältere Gründerinnen und Gründer verfügen über ein enormes Plus gegenüber Jüngeren: ihre Lebenserfahrung, die sich erwiesenermaßen in einer sehr zielgerichteten Vorgehensweise in den verschiedenen Gründungsphasen niederschlägt. Typisch sind auch Planungs- und Führungserfahrung durch Berufstätigkeit und, insbesondere bei Frauen, durch die Familienarbeit. Ältere in der Regel fit genug für das „Abenteuer Selbständigkeit“. Außerdem gönnen sich nicht

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