Förderprogramme
blog here Gründerinnen und Gründer mittelständischer Unternehmen, Freiberufler (auch Heilberufe) und Unternehmensnachfolger. – KfW-Gründerkredit – StartGeld (ab 01.04.2011)Kredithöchstbetrag 100.000 EUR (davon Betriebsmittel bis zu 30.000 Euro)Antragsstellung möglich vor der Gründung bis zu drei Jahren;ebenso im Nebenerwerb, der auf Vollerwerb ausgerichtet ist, und die sog. „zweite Chance“. – KfW-Unternehmerkredit (ab 01.04.2011)„Universell“ bis 10 Mio. Euro der KfW Mittelstandsbank