Geld vom Staat – Beratungskostenzuschüsse
Nur selten haben Existenzgründerinnen und -gründer und Unternehmer eine genaue Vorstellung davon, was auf sie als selbständige Unternehmer zukommt. Wer weiß schon genau, welche Rechtsform für sein Vorhaben geeignet ist oder welche Formalitäten zu erledigen sind. Wer ein Unternehmen gründet, tut also gut daran, sich vorher beraten zu lassen! Die Beratungskosten bleiben allerdings auch für Gründer und Unternehmer mit kleinen Budgets überschaubar, wenn diese einen öffentlichen Zuschuss für Beratungskosten in Anspruch nehmen.
Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze Email oder rufen Sie uns einfach an: 0172 – 84 83 663 .
VOR DER GRÜNDUNG („Vorgründungsphase“)
– Förderung vom Land; hier Beispiel Bayern: Programm zur Förderung in der Vorgründungsphase
Bereits vor Gewerbeanmeldung (bzw. Anmeldung beim Finanzamt) begleiten erfahrene Berater/Coaches die Gründer/innen und Nachfolger/innen auf dem Weg zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsidee und unterstützen sie bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Soll ein Nebenerwerb zum Vollerwerb ausgebaut werden, kann hier ebenso Unterstützung angeboten werden, auch als Online-Gründung.
– Im Rahmen des Vorgründungs-Coaching-Programms werden maximal 70 – 80 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst, höchstens jedoch EUR 800,00 pro Tag (Beispiel Eigenanteil des Gründers in Bayern 240 EUR netto / Tag).
In Baden-Württemberg (Steinbeis-EXI) liegt der Eigenanteil (Spezialberatung) bei 262 EUR netto / Tag).
In den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz erfolgt für die Freien Berufe die Abwicklung über das IfB.
NACH DER GRÜNDUNG („Nachgründungsphase“)
Die Durchführung des neuen Beratungsprogramms übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde. Die Umsetzung des Programms erfolgt unter anderem durch die Leitstelle für freiberufliche Beratung beim ZDH gemeinsam mit ihren Regionalpartnern.
– Antragsberechtigung und Förderumfang:
Webseite Fördergesellschaft BDS (Liste mit Ansprechpartner für das Vorgspräch)
Für Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung)
Für Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung)
Für Unternehmen in Schwierigkeiten
Spezielle Beratungen
(Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximalen Bemessungsgrundlage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen.
Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze Email oder rufen Sie uns einfach an: 0172 – 84 83 663.