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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige mit Gründungszuschuss 2025

geldDer Beitragssatz für das Jahr 2024. Auf Basis der Bezugsgrößen von 3.535 Euro (West) und 3.465 Euro (Ost) liegt der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige bei 91,91 Euro (West) bzw. 90,09 Euro (Ost).

Für Gründerinnen und Gründer besteht eine Sonderregelung. Sie zahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung plus dem folgenden Kalenderjahr pro Monat nur die Hälfte. Die Beiträge müssen an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden.

Möglichkeit für Existenzgründer/innen mit Gründungszuschuss:
Freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, wenn Sie sich mit Gründungszuschuss selbständig machen. Das Antragsformular erhalten Sie zusammen mit den Formularen zu Gründungszuschuss bei der zuständigen Arbeitsagentur.

Wer die Versicherung abschließt, kann sie erst nach fünf Jahren wieder kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Ansonsten endet der Versicherungsschutz automatisch, wenn der Versicherte mit drei Monatsbeiträgen im Rückstand ist. Die Kündigung muss schriftlich an die zuständige Arbeitsagentur geschickt werden, eine bestimmte Form wird nicht verlangt.

Übrigens:
Selbständige, die wiederholt ihre selbständige Tätigkeit zum Beispiel aus witterungsbedingten Gründen beenden und nach der Unterbrechung die gleiche selbständige Tätigkeit wieder neu aufnehmen, zahlen den vollen Beitrag, sofern bei ihnen die Startphase abgelaufen ist.
Gut zu wissen: Das BMAS-Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung weist daraufhin, dass sich die Höhe des Arbeitslosengeldes in der Regel nicht an den tatsächlichen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit, sondern an einem fiktiven Arbeitsentgelt orientiert. Dessen Höhe hängt u.a. von den Beschäftigungsmöglichkeiten und der damit erforderlichen Qualifikation ab.
Weitere Informationen:  Information der IHK

Muss man im Fall der Arbeitslosigkeit seine Selbständigkeit ganz aufgeben?
Nein, wer sich wegen einer Auftragsflaute arbeitslos meldet und Leistungen in Anspruch nimmt, muss nicht gleich sein Gewerbe abmelden oder seine Freiberuflichkeit für immer aufgeben. Selbstständige können sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erwerbslos melden, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt. Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann währenddessen bis zu 165 Euro pro Monat hinzu verdienen. Gehen die Einnahmen über diesen Betrag hinaus, werden sie vom Arbeitslosengeld abgezogen.

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