Für langjährige Angestellte, die noch einmal etwas Neues ausprobieren möchten und nach beruflichen Herausforderungen suchen, kann die Gründung eines eigenen Unternehmens eine vielversprechende Alternative sein. Zumal ältere Gründerinnen und Gründer gegenüber jüngeren Unternehmensgründern über ein enormes Plus verfügen:
Durch ihre Lebens- und Berufserfahrung haben viele von ihnen Kompetenzen erworben, die für die erfolgreiche Gründung und Führung eines Unternehmens sehr hilfreich sind. Dazu gehören nicht nur fachliches Know-how und Branchenkenntnisse, sondern auch soziale und kommunikative Fähigkeiten sowie der Kontakt zu beruflichen Netzwerken. Nicht selten gelingt es älteren Gründern auch, Fehlentscheidungen zu vermeiden, weil sie ihre eigenen Stärken und Schwächen besser einschätzen können. Dazu gehören beispielsweise der Umgang mit Geld, die Einschätzung privater Bedürfnisse und die Perspektiven zur weiteren Lebensplanung.
Grundsätzlich stehen natürlich auch älteren Gründerinnen und Gründern die gängigen Förderdarlehen zur Verfügung; insbesondere der Gründungszuschuss. All dies ermöglicht ein zielgerichtetes Vorgehen bei der Gründung. Und schließlich kann auch die Startfinanzierung leichter fallen, wenn ausreichend angespartes Eigenkapital vorhanden ist.
Ich biete Ihnen eine Praxishilfe zur lebensnah- und lebenslaufbezogenen Beratung von Gründern und Gründerinnen in der zweiten Lebenshälfte. Ich verfüge über eine mehr als 30jährige Erfahrung bei der Existenzgründungsberatung, sowohl in der Vorgründungs- und Nachgründungsphase. Vereinbaren Sie ein kostenloses Vorgespräch (im Büro München oder Stuttgart oder online) zu Ihrem Existenzgründungsvorhaben per Email, oder rufen Sie mich einfach dirket an (+49 (0) 172 – 84 83 663).
Seriosität und Qualität sind uns wichtig. Wir sind bundesweit als Fachkundige Stelle zugelassen; gelistet beim Bundesministerium für Wirtschaft (BAFA), KfW, NBank; gelistet bei der Industrie und Handelskammer (IHK), am Institut für Freie Berufe (IfB), RKW, EXI Baden-Württemberg.
Die meisten Unternehmen werden in Deutschland immer noch von Personen zwischen 25 und 44 Jahren gegründet. Menschen ab 45 Jahren sind unterproportional am Gründungsgeschehen beteiligt. Laut KfW Gründungsmonitor ist nur jeder zehnte Gründer zwischen 55 und 64 Jahre alt, obwohl rund 19 Prozent der Bevölkerung dieser Altersgruppe angehören. Zu diesem Ergebnis kommt auch das RKW Kompetenzzentrum in seiner Studie „Ältere Gründerinnen und Gründer“. Um herauszufinden, was dem zurückhaltenden Gründungsinteresse zugrunde liegen könnte, hat das RKW die Probleme und Bedarfe älterer Gründerinnen und Gründer, deren Gründungsmotive sowie deren Stellenwert in der Gründungsberatung ermittelt. Dabei wurden vor allem die folgenden Punkte genannt:
Angst vor dem Scheitern
Jeder Gründer möchte, dass sein Vorhaben gelingt und sein Unternehmen erfolgreich ist. Bei allen positiven Seiten, die diese Erfolgsorientierung hat, gibt es leider auch eine Schattenseite, denn Unternehmer, die Schiffbruch erleiden, haben hierzulande meist einen schweren Stand – im Unterschied zur angelsächsischen Unternehmenskultur. Anstatt ihnen auf die Schultern zu klopfen und zu einer erneuten Gründung zu ermuntern, ernten gescheiterte Unternehmer oft Schadenfreude und Ablehnung. Hinzu kommen nicht selten finanzielle Schulden. Und da außerdem der Wiedereinstieg ins Angestelltenverhältnis mit zunehmendem Alter schwieriger wird, ist die Sorge, unternehmerisch „Schiffbruch“ zu erleiden, auch bei älteren Gründerinnen und Gründern sehr verbreitet. Experten fordern daher eine deutlich positivere Gründungskultur, die auch die Leistungen eines gescheiterten Unternehmers anerkennt.
Der einzelne Unternehmer kann das Risiko zu scheitern immerhin stark einschränken: durch eine gute Vorbereitung und umsichtige Unternehmensführung. Und: Er kann sein unternehmerisches Talent auch (zunächst) als Nebenerwerbsselbständiger bzw. Kleinunternehmer ausprobieren. Je kleiner das Startkapital und je geringer die laufenden Kosten desto einfacher lässt sich ein Fehlstart verkraften. Fest steht aber, dass unabhängig von der Größe des Vorhabens, eine intensive Beratung das beste Mittel ist, um die Angst vor dem Scheitern des Unternehmens zu nehmen und die Risiken realistisch einzuschätzen und zu minimieren.
Beratungsangebote für ältere Gründer
Die in der RKW-Studie befragten Gründerinnen und Gründer wünschen sich insbesondere zu den Themen Finanzierung, soziale Absicherung, Marketing und Kundengewinnung altersspezifische Beratungsangebote. Auch der Wunsch nach einem Austausch mit anderen älteren Gründern und Unternehmern, aber auch mit jüngeren potenziellen Gründungspartnern stehen auf der Wunschliste ganz oben, genauso wie eine individuelle Begleitung während des Gründungsprozesses. Dennoch: Ein besonderes Beratungsangebot für ältere Existenzgründer halten die befragten Experten nicht für notwendig, da die Beratungsthemen letztlich sehr ähnlich sind. Zudem hat die RKW-Studie ergeben, dass viele der angehenden Unternehmer das bestehende Beratungsangebot für Gründer nicht kennen. Sinnvoller ist es daher, noch mehr als bisher über bestehende Informationsangebote zu informieren, insbesondere auch über individuelle Beratungsmöglichkeiten, in der je nach Lebensphase, alle Fragen geklärt werden können.
Förderdarlehen für ältere Gründer
Grundsätzlich stehen allen Gründerinnen und Gründern unabhängig vom Alter Existenzgründungs-Förderdarlehen des Bundes und der Länder zur Verfügung. Fast die Hälfte der vom RKW befragten Gründerinnen und Gründer wünschen sich dennoch Finanzierungangebote, die sich speziell an ältere Gründer richten. Wobei nicht deutlich ist, inwiefern sich diese Angebote von dem bestehenden Förderangebot unterscheiden sollen. Gründungsexperten halten denn auch altersspezifische Förderangebote nicht für sinnvoll, zumal die Schwierigkeiten, die sich beim Gespräch mit der Bank ergeben können, altersunabhängig sind. Die Mehrzahl der in der RKW-Studie befragten Experten weist sogar darauf hin, dass gerade ältere Gründer tendenziell über einen größeren Erfahrungsschatz verfügen und dadurch ihre Erfolgschancen bei der Bank erhöhen könnten.
Andererseits aber verweist die Studie auf Untersuchungen, wonach Gründungsinteressierte ab dem 50. Lebensjahr die Vergabe von (Förder-)Darlehen als vergleichsweise problematisch erleben. Dann zum Beispiel, wenn Banken ältere Kreditnehmer mit einem höheren Risiko bewerten und deshalb Darlehen mit schlechteren Konditionen bewilligen bzw. hohe Anforderungen an Sicherheiten stellen. Zumindest bei langen Darlehens-Laufzeiten oder mehrjährigen tilgungsfreien Jahren, kann es nachvollziehbar sein, dass die Banken je nach Alter des Gründers zurückhaltend sind. Beispiel: „ERP-Kapital für Gründung“: Üblicherweise bietet dieses Förderprogramm eine tilgungsfreie Zeit von sieben Jahren an. Für Gründerinnen und Gründer über 55 Jahren reduziert sich diese tilgungsfreie Zeit um die Anzahl der Lebensjahre über 55. Das Darlehen muss bis zum 62. Geburtstag abgerufen und bis zum 70. Lebensjahr zurückbezahlt sein. Eine Förderung von Personen über 62 Jahren ist daher nicht möglich.
Bei kürzeren Laufzeiten sollte dagegen für eine Schlechterstellung kein Grund bestehen, insbesondere dann, so die in der RKW-Studie zitierten Gründungsexperten, wenn die folgenden Punkte berücksichtigt werden: Erstens müssen die Gründerinnen und Gründer selbst bei der Qualität der Businesspläne ansetzen. Zweitens müssen sie sich Finanzierungswissen aneignen. Und drittens sollten sie in jedem Fall auf eine Nachfolgeregelung hinweisen und – je nach Alter des Gründers – bestenfalls schon einen Nachfolger nennen können.
Persönliche Absicherung klären
Ältere Gründerinnen und Gründer möchten vor allem wissen, welche Möglichkeiten der persönlichen Absicherung es gibt. Dabei geht es insbesondere um Fragen der Altersvorsorge. Die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Verbraucherzentralen bieten hierzu umfassende Beratung an. Generell lässt sich folgendes festhalten:
Rentenansprüche aus selbständiger Tätigkeit sichern: Wer bisher als Angestellter Rentenansprüche erworben hat, kann als Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben: entweder als freiwilliges Mitglied oder über eine Versicherungspflicht auf Antrag. Die Rentenversicherung Bund berät darüber, welche Art der Mitgliedschaft sinnvoller ist. Für den Fall, dass sich der Gründer nicht mehr gesetzlich rentenversichern möchte, sollte er daran denken, neben einer privaten Altersvorsorge auch eine private Berufsunfähigkeitsrente abzuschließen. Für Gründerinnen und Gründer, die bereits viele Jahre Rentenbeiträge eingezahlt haben, ist allerdings die weitere Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung empfehlenswert. Bevor eine Entscheidung dazu getroffen wird, sollten sich Gründerinnen und Gründer in jedem Fall von der Rentenversicherung Bund und einer der Verbraucherzentralen beraten lassen.
Übrigens: Für einige Selbständige besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Eine Auflistung versicherungspflichtiger Selbständiger enthält § 2 Sozialgesetzbuch VI.
Selbständig sein und Rente beziehen: Wer die Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr, ab 2012 stufenweise auf das 67. Lebensjahr steigend) erreicht hat und eine Regelaltersrente bezieht, kann ohne Einschränkung als Selbständiger hinzuverdienen. Wer eine Vollrente wegen voller Erwerbsminderung, eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) bezieht, darf monatlich nicht mehr als 400 Euro brutto hinzuverdienen. Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Altersrente nur noch als Teilrente gezahlt werden. Der Bezug der KAL als Teilrente ist ausgeschlossen.
Nicht vergessen: Arbeitslosenversicherung nutzen
Die Möglichkeit, sich in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern und die Versicherungspflicht auf Antrag zu wählen, sollten vor allem diejenigen Gründerinnen und Gründern nutzen, die bereits als Angestellte mehrere Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Sonderregelung (§ 345b, § 434w SGB III). Sie zahlen bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit generell nur den hälftigen Beitrag.
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