Zuschüsse,

  • Existenzgründung 2023: Ältere Gründerinnen und Gründer haben gute Startchancen

    gruenderin_kai koehler - fotolia.comFür langjährige Angestellte, die noch einmal etwas Neues ausprobieren möchten und nach beruflichen Herausforderungen suchen, kann die Gründung eines eigenen Unternehmens eine vielversprechende Alternative sein. Zumal ältere Gründerinnen und Gründer gegenüber jüngeren Unternehmensgründern über ein enormes Plus verfügen:

    Durch ihre Lebens- und Berufserfahrung haben viele von ihnen Kompetenzen erworben, die für die erfolgreiche Gründung und Führung eines Unternehmens sehr hilfreich sind. Dazu gehören nicht nur fachliches Know-how und Branchenkenntnisse, sondern auch soziale und kommunikative Fähigkeiten sowie der Kontakt zu beruflichen Netzwerken. Nicht selten gelingt es älteren Gründern auch, Fehlentscheidungen zu vermeiden, weil sie ihre eigenen Stärken und Schwächen besser einschätzen können. Dazu gehören beispielsweise der Umgang mit Geld, die Einschätzung privater Bedürfnisse und die Perspektiven zur weiteren Lebensplanung.

    Grundsätzlich stehen natürlich auch älteren Gründerinnen und Gründern die gängigen Förderdarlehen zur Verfügung; insbesondere der Gründungszuschuss. All dies ermöglicht ein zielgerichtetes Vorgehen bei der Gründung. Und schließlich kann auch die Startfinanzierung leichter fallen, wenn ausreichend angespartes Eigenkapital vorhanden ist. 

    Ich biete Ihnen eine Praxishilfe zur lebensnah- und lebenslaufbezogenen Beratung von Gründern und Gründerinnen in der zweiten Lebenshälfte. Ich verfüge über eine mehr als 30jährige Erfahrung bei der Existenzgründungsberatung, sowohl in der Vorgründungs- und Nachgründungsphase. Vereinbaren Sie ein kostenloses Vorgespräch (im Büro München oder Stuttgart oder online) zu Ihrem Existenzgründungsvorhaben per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder rufen Sie mich einfach dirket an (+49 (0) 172 - 84 83 663).

  • Fördermittel für Existenzgründer /-innen und Gründerplattform der KfW

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    EU, Bund und Länder verteilen jedes Jahr Milliarden an Fördermitteln. Im Rahmen der Gründungsberatung / Vorgründungscoaching (Zuschüsse bis zu 80%) beraten wir sie:

    Ob für die Existenzgründung, den Kauf neuer Maschinen, die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen oder Investitionen in energiesparende Technik – für eine Vielzahl von Anlässen gibt es finanzielle Hilfe vom Staat. Informieren sie sich bei der Gründerplattform.

    Vereinbaren Sie ein kostenloses Vorgespräch zu Ihrem Existenzgründungs- / Praxisvorhaben oder -Übernahmevorhaben.

     

  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige mit Gründungszuschuss 2023

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    Der Beitragssatz für das Jahr 2022 liegt bei 2,4 Prozent. Auf Basis der Bezugsgrößen von 3.290 Euro (West) und 3.150 Euro (Ost) liegt der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige bei 78,96 Euro bzw. 75,60 Euro.

    Für Gründerinnen und Gründer besteht eine Sonderregelung. Sie zahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung plus dem folgenden Kalenderjahr pro Monat nur die Hälfte: 39,48 Euro (West) und 37,80 Euro (Ost). Die Beiträge müssen an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden.


    Möglichkeit für Existenzgründer/innen mit Gründungszuschuss
    Freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, wenn Sie sich mit Gründungszuschuss selbständig machen. Das Antragsformular erhalten Sie zusammen mit den Formularen zu Gründungszuschuss bei der zuständigen Arbeitsagentur.

    Erfolgsgeschichten von Gründer und Gründerinnen

  • Gründungszuschuss 2023: Die Gründungsförderung für die Startphase ihres neuen Unternehmens / Praxis

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    Gründungszuschuss 2023: Anspruch, Höhe, Voraussetzungen, sowie Strategie für den Antrag bei der Agentur für Arbeit

    Der Gründungszuschuss - der bis zu 15 Monate gezahlt werden kann - soll Unternehmensgründungen "aus der Arbeitslosigkeit" unterstützen.  In der ersten Förderphase (sechs Monate) soll die Förderung den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen.
    In einer zweiten Förderphase (neun Monate) beinhaltet die Förderung dann nur noch den Sozialversicherungsschutz. Der Gündungszuschuss unterstützt alle Arbeitslosengeld-Empfänger die sich beruflich (freiberuflich oder gewerblich), selbstständig machen möchten.
    Es geht um eine Menge Geld -  Die Höhe der Zuschusses (vh. ein Kind) kann bis zu 20.425 € betragen, ist steuerfrei und muß nicht zurückgezahlt werden! Es handelt sich jedoch um eine Ermessensleistung der jeweiligen Arbeitsagentur.

    Wir beraten seit mehr als 25 Jahren und bieten Ihnen ein kurzes und kostenloses Orientierungsgespräch zu Ihrem Existenzgründungsvorhabenoder zu ihrer Praxisgründung /-Übernahme-Vorhaben und einem möglichen Beratungskostenzuschuss (bis zu 80% der Kosten) in unseren Büroräumen in München oder Stuttgart an. Kontakt für ein unverbindliches Erstgespräch: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!+ 49 (0) 89 - 74 29 92 03

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