Geld vom Staat - Beratungskostenzuschüsse
Nur selten haben Existenzgründerinnen und -gründer und Unternehmer eine genaue Vorstellung davon, was auf sie als selbständige Unternehmer zukommt. Wer weiß schon genau, welche Rechtsform für sein Vorhaben geeignet ist oder welche Formalitäten zu erledigen sind. Wer ein Unternehmen gründet, tut also gut daran, sich vorher beraten zu lassen! Die Beratungskosten bleiben allerdings auch für Gründer und Unternehmer mit kleinen Budgets überschaubar, wenn diese einen öffentlichen Zuschuss für Beratungskosten in Anspruch nehmen.
Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie uns einfach an: 0172 - 84 83 663; 089 - 74 29 92 03.
VOR DER GRÜNDUNG ("Vorgründungsphase")
- Förderung vom Land; hier Beispiele Bayern und Baden-Württemberg:
Programm zur Förderung in der Vorgründungsphase
Bereits vor Gewerbeanmeldung (bzw. Anmeldung beim Finanzamt) begleiten erfahrene Berater/Coaches die Gründer/innen und Nachfolger/innen auf dem Weg zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsidee und unterstützen sie bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Soll ein Nebenerwerb zum Vollerwerb ausgebaut werden, kann hier ebenso Unterstützung angeboten werden, auch als Online-Gründung.
- Im Rahmen des Vorgründungs-Coaching-Programms werden maximal 80 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst, höchstens jedoch EUR 800,00 pro Tag (Beispiel Eigenanteil des Gründers in Bayern 240 EUR / Tag); in Baden-Württemberg (EXI) liegt der Eigenanteil bei 160 EUR / Tag).
In den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz erfolgt für die Freien Berufe die Abwicklung über das IfB.
Aufstellung der Beratungskostenzuschüsse in den Bundesländern.
NACH DER GRÜNDUNG ("Nachgründungsphase") 2021

Die Durchführung des neuen Beratungsprogramms übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde. Die Umsetzung des Programms erfolgt unter anderem durch die Leitstelle für freiberufliche Beratung beim ZDH gemeinsam mit ihren Regionalpartnern.
- Antragsberechtigung und Förderumfang:
Webseite Fördergesellschaft BDS (Liste mit Ansprechpartner für das Vorgspräch)
Für Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung)
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
der Unternehmensführung und Spezielle Beratungen:
maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 4.000 Euro
Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig),
Fördersatz 60%, Region Lüneburg,
Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig
Für Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung)
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
der Unternehmensführung und Spezielle Beratungen:
maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro
Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig),
Fördersatz 60%, Region Lüneburg,
Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig
maximale Dauer pro Beratungsart fünf Tage, wobei die Tage nicht aufeinanderfolgen müssen
(ohne Berichterstellung und ohne Reisezeiten)
Für Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen, die die Voraussetzung im Sinne von Nr. 20a oder 20b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen) Unternehmenssicherungsberatung. Zusätzlich kann nach der Unternehmenssicherungsberatung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eine weitere Beratung (Folgeberatung) gefördert werden:
maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro
Fördersatz 90% bundesweit
Spezielle Beratungen (für Jung- und Bestandsunternehmen) sind Beratungen von Unternehmen
die von Unternehmerinnen geführt werden,
die von Migranten/innen geführt werden,
die von Unternehmer/innen mit Behinderung geführt werden,
zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund,
zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter/innen mit Behinderung,
zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximalen Bemessungsgrundlage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen.
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