Förderprogramme

  • Clever Gründen: Mit Zuschüssen und Coach zur eigenen Praxis

    Dr.Böttcher Künneke1Der Weg zur eigenen ärztliche Praxis stellt an junge „Medizin-Unternehmer“ hohe Anforderungen. Dank stattlicher Förderprogramme ist es absolut empfehlenswert, sich für die geplante Praxisgründung /-übernahme einen Profi als Berater zu engagieren. Bis zu 80 Prozent der Beratungsleistungen und des fundierten Supports in allen wirtschaftlichen Fragen sind förderfähig – darüber hinaus gibt es Gründerzuschüsse, die die Realisierung der ersten eigenen Praxis spürbar erleichtern.

    Besonders junge Ärztinnen und Ärzte hegen nach den ersten Berufsjahren in Angestelltenverhältnissen häufig den intensiven Wunsch nach einer eigenen Praxis. Endlich der eigene Chef sein, einen Patientenstamm aufbauen und sich auf die medizinischen Gebiete konzentrieren, die den eigenen Neigungen entsprechen: Für viele junge Mediziner ist das die Idealvorstellung vom beruflichen Wirken. Doch neben der fachlichen Qualifikation gehören dazu eine Menge wirtschaftliches Know-How und ein Gespür fürs Unternehmertum. Denn eine eigene Praxis ist schlicht und ergreifend ein Wirtschaftsunternehmen, das mit Strategie geführt werden will und das einem realistischen Businessplan folgen sollte. Kontakt für ein kostenloses Erstgespräch: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  + 49 (0) 89 - 74 29 92 03

  • Die Generation 50 plus: Potential und Erfahrung für die Existenzgründung

    Der demographische Wandel wird in den kommenden Jahrzehnten gewaltige Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft auslösen. Die Zahl der Bevölkerung schrumpft, gleichzeitig werden die Menschen immer älter. Grund hierfür: Die zunehmende Langlebigkeit der Menschen, insbesondere aber die weiterhin zurückgehende Zahl der gesuchtGeburten.

    Dem Arbeitsmarkt werden künftig immer weniger Menschen zur Verfügung stehen, wobei das Durchschnittsalter kräftig ansteigen wird. Nur etwa die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland beschäftigt heute noch Mitarbeiter über 50. Dies geht einher mit einer Rekrutierungspolitik, die „Alter“ wie eine (negative) Qualifikationsanforderung behandelt, einer Personalentwicklung, die Mitarbeiter ab 40 von weiteren Karriereplanungen ausschließt und mit einer Personalplanung, die den Vorruhestand als probates Mittel des Personalabbaus sieht.

    Zahlreiche Studien sprechen den älteren Arbeitnehmern mehr Gelassenheit, Zuverlässigkeit, realistisches Einschätzungsvermögen und Krisenbeständigkeit zu. Sie sind kooperativ, weil sie sich in der Hierarchie nicht mehr nach oben kämpfen müssen, qualitäts- und verantwortungsbewusst, weil sie wissen, worauf es ankommt. Die Urteilsfähigkeit von Menschen nimmt zudem mit steigender Erfahrung zu. All dem stehen die Fähigkeiten der Jüngeren wie Flexibilität, Aufgeschlossenheit und Dynamik gegenüber.

    Auf Grund der drohenden Personalknappheit an qualifizierten Fach- und Führungskräften werden Betriebe jedoch künftig mit „älteren“ Belegschaften arbeiten müssen. Auch Arbeitnehmer müssen sich auf einen längeren Verbleib im Erwerbsleben einrichten.  Klar ist: die „Älteren“ sind noch leistungsfähig, eine vernünftige Mischung von jung und alt bringt für Unternehmen große Vorteile.

    Arbeitslosengeld und Gründungszuschuss:
    Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten. In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.

    Die Existenzgründung (staatlich gefördert durch den "Gründungszuschuss" und spezielle Förderprogramme) ist ein probates Mittel, sich erneut den anstehenden Aufgaben unserer Wirtschaft und Gesellschaft zu stellen und „seinen Platz“ zu finden.

    Hierbei coachen / beraten wir Sie,  sowohl bei Ihrer gesamten Existenzgründung und -Sicherung,als auch parallel dazu mit unserem Partnerunternehmen, bei der Suche nach einer neuen Aufgabe in einem Unternehmen.

    Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie uns einfach an: 089 - 74 29 92 03.

  • Fördermittel für Existenzgründer /-innen und Gründerplattform der KfW

    gruederkredit

    EU, Bund und Länder verteilen jedes Jahr Milliarden an Fördermitteln. Im Rahmen der Gründungsberatung / Vorgründungscoaching (Zuschüsse bis zu 80%) beraten wir sie:

    Ob für die Existenzgründung, den Kauf neuer Maschinen, die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen oder Investitionen in energiesparende Technik – für eine Vielzahl von Anlässen gibt es finanzielle Hilfe vom Staat. Informieren sie sich bei der Gründerplattform.

    Vereinbaren Sie ein kostenloses Vorgespräch zu Ihrem Existenzgründungs- / Praxisvorhaben oder -Übernahmevorhaben.

     

  • Förderprogramm für Existenzgründung, Praxisgründung und Praxisnachfolge (Vorgründungscoaching 2023)

    Start ExGr photocaseBayern, Baden-Württemberg und das Bundesland Rheinland-Pfalz fördern mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Finanzierung von Beratungsleistungen für Existenzgründer / Praxisgründer bzw. Unternehmensnachfolger in der Vorgründungsphase (Vorgründungscoachingfür Freie Berufe, IHK- und HwK-Berufe). Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.  

    Wir übernehmen als Berater - registriert bei den Landesbehörden, beim Bundesamt für Wirtschaft und bei der KfW  - eine "Rundumbetreuung" für Gründer / -innen als komplette Dienstleistung.  Wir bieten wir Ihnen ein kurzes, kostenloses Orientierungsgespräch zu ihrem geplanten Vorhaben, senden Sie uns einfach eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder rufen Sie uns an: 089 - 74 29 92 03 oder 0172 - 8483663

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