EXI-Intesivberatung

  • Die Unternehmergesellschaft - schnell und einfach in die Selbständigkeit starten


    Was ist das Besondere an dieser "Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt)" oder "UG (Haftungsbeschränkt)"?

    gruendeninsechstagenEine Unternehmergesellschaft (auch UG) ist eine „kleine“ GmbH und in § 5a GmbH-Gesetz (www.gesetze-im-internet.de) geregelt. Folgt man dem Gesetzeswortlaut, gibt es nur ein Paar Besonderheiten:

    1. Der Name lautet nicht GmbH, sondern Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt) oder UG (Haftungsbeschränkt) – wenn das Stammkapital der „GmbH“ weniger als 25.000 € beträgt (bei einer GmbH ist der Zusatz „GmbH“).
    2. Das Stammkapital ist in Bar zu erbringen und in voller Höhe einzuzahlen (bei einer GmbH ist eine Sacheinlage oder nur teilweise Bareinlage zulässig).
    3. Ein Viertel des Gewinnes der UG darf nicht ausgeschüttet werden, sondern ist anzusparen (bei einer GmbH ist der volle Gewinn ausschüttbar).
    4. Dann gibt es noch weitere Besonderheiten zur Einberufung der Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit bzw. Umbenennungsmöglichkeit bei Kapitalerhöhungen (§ 5a Absätze 4 und 5 GmbH-Gesetz).

    Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann erst dann in eine GmbH umfirmiert werden, wenn das erforderliche Stammkapital in Höhe von 25.000 € vollständig auf einem Gesellschaftskonto eingezahlt wird. Daran ändert auch eine Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung nichts, entschied jetzt das Oberlandesgericht München in einem aktuellen Beschluss (Az.: 31 Wx 149/10).

    Gründercoaching in der Vorgründungsphase: Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

  • Unternehmensnachfolge / Praxisnachfolge: Eine Alternative zur Neugründung

    photocasedxc9thpa50948841Unternehmensnachfolger dringend gesucht!

    „Des einen Freud ist des anderen Leid“ – mit dieser alten Weisheit kann die momentane Lage bei der Unternehmensnachfolge beschrieben werden. Die Anzahl der Firmen, die in den nächsten Jahren einen Nachfolger suchen, steigt stetig während die Zahl der Übernahmegründer rückläufig ist.

    So hat eine aktuelle Studie von KfW Research ergeben, dass jeder sechste mittelständische Unternehmer in Deutschland plant, sein Unternehmen an einen Nachfolger zu übergeben oder zu verkaufen. Das sind etwa 620.000 Unternehmen mit etwa 4 Mio. Beschäftigten. Vor drei Jahren hatten noch 530.000 Mittelständler von kurzfristig anstehender Nachfolge berichtet.

    Wir übernehmen als Berater - registriert beim Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) und bei der KfW  - eine "Rundumbetreuung" für Gründer / -innen und bestehenden Unternehmen als komplette Dienstleistung. Wir bieten wir Ihnen ein kurzes, kostenloses Orientierungsgespräch zu ihrem geplanten Vorhaben, senden Sie uns einfach eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder rufen Sie uns an: 089 - 74 29 92 03.  Im Rahmen des Vorgündercoaching können bis zu 80% der Beratunskosten erstattet werden.

  • Vorgespräch zur Existenzgründung und Gründungsberatung

     

    Für viele steht die Entscheidung "Existenzgründung ja oder nein" noch nicht fest.
    Planen Sie ihr Unternehmen; eine Praxisgründung, - Übernahme oder - Nachfolge?  

    gesprch1_photocase.jpgWas muß ich in der Vorgründungsphase unternehmen? Wie erhalte ich Fördermittel von Bund und Land für die Existenz- oder Praxisgründung, Nachfolge oder Unternehmenserweiterung; wie erhalte ich einen Gründungszuschuss und ein Vorgründercoaching (bis zu 80% bezuschusst)? 

    Für alle, die diese Fragen gründsätzlich klären wollen - bevor sie sich selbständig machen -  bieten wir Ihnen ein kurzes, kostenloses Orientierungsgespräch (persönlich in Büroräumen in München oder Stuttgart, oder per Tel / Online)  zu ihrer geplanten Gründung bzw. Praxis- / Gründungserweiterung an.

     Erst informieren - dann gründen!  "online gründen"              
     Erfolgsgeschichten von GründerInnen

    Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erstellen wir eine detaillierte Analyse für das weitere Vorgehen. Rufen Sie uns an: 0172 - 84 83 663; 089 - 74 29 92 03, oder senden Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

  • Zuschüsse zur Beratung

     

    Geld vom Staat - Beratungskostenzuschüsse
    Nur selten haben Existenzgründerinnen und -gründer und Unternehmer eine genaue Vorstellung davon, was auf sie als selbständige Unternehmer zukommt. Wer weiß schon genau, welche Rechtsform für sein Vorhaben geeignet ist oder welche Formalitäten zu erledigen sind. Wer ein Unternehmen gründet, tut also gut daran, sich vorher beraten zu lassen! Die Beratungskosten bleiben allerdings auch für Gründer und Unternehmer mit kleinen Budgets überschaubar, wenn diese einen öffentlichen Zuschuss für Beratungskosten in Anspruch nehmen.

    Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie uns einfach an: 0172 - 84 83 663; 089 - 74 29 92 03.


    VOR DER GRÜNDUNG ("Vorgründungsphase")

    photocase_kredit1.jpg- Förderung vom Land; hier Beispiele Bayern und Baden-Württemberg:
      Programm zur Förderung in der Vorgründungsphase

    Bereits vor Gewerbeanmeldung (bzw. Anmeldung beim Finanzamt) begleiten erfahrene Berater/Coaches die Gründer/innen und Nachfolger/innen auf dem Weg zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsidee und unterstützen sie bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Soll ein Nebenerwerb zum Vollerwerb ausgebaut werden, kann hier ebenso Unterstützung angeboten werden, auch als Online-Gründung.

    - Im Rahmen des Vorgründungs-Coaching-Programms werden maximal 80 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst, höchstens jedoch EUR 800,00 pro Tag (Beispiel Eigenanteil des Gründers in Bayern 240 EUR / Tag); in Baden-Württemberg (EXI) liegt der Eigenanteil bei 160 EUR / Tag).
    In den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz erfolgt für die Freien Berufe die Abwicklung über das IfB.
    Aufstellung der Beratungskostenzuschüsse in den Bundesländern.

     



    NACH DER GRÜNDUNG ("Nachgründungsphase")  2021

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    Die Durchführung des neuen Beratungsprogramms übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde. Die Umsetzung des Programms erfolgt unter anderem durch die Leitstelle für freiberufliche Beratung beim ZDH gemeinsam mit ihren Regionalpartnern.

    - Antragsberechtigung und Förderumfang:
      Webseite Fördergesellschaft BDS (Liste mit Ansprechpartner für das Vorgspräch)

    Für Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung)
            Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
            der Unternehmensführung und Spezielle Beratungen:
            maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 4.000 Euro
            Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig),
            Fördersatz 60%, Region Lüneburg,
            Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig

     

    Für Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung)
           Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
           der Unternehmensführung und Spezielle Beratungen:
            maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro
            Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig),
            Fördersatz 60%, Region Lüneburg,
            Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig
            maximale Dauer pro Beratungsart fünf Tage, wobei die Tage nicht aufeinanderfolgen müssen
            (ohne Berichterstellung und ohne Reisezeiten)

    Für Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen, die die Voraussetzung im Sinne von Nr. 20a oder 20b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen) Unternehmenssicherungsberatung. Zusätzlich kann nach der Unternehmenssicherungsberatung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eine weitere Beratung (Folgeberatung) gefördert werden:
            maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro
            Fördersatz 90% bundesweit

     

    Spezielle Beratungen (für Jung- und Bestandsunternehmen) sind Beratungen von Unternehmen
            die von Unternehmerinnen geführt werden,
            die von Migranten/innen geführt werden,
            die von Unternehmer/innen mit Behinderung geführt werden,
            zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund,
            zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter/innen mit Behinderung,
            zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
            zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
            zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
            zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

    Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximalen Bemessungsgrundlage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen.


    Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie uns einfach an: 0172 - 84 83 663.

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