
Der Beitragssatz für das Jahr 2022 liegt bei 2,4 Prozent. Auf Basis der Bezugsgrößen von 3.290 Euro (West) und 3.150 Euro (Ost) liegt der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige bei 78,96 Euro bzw. 75,60 Euro.
Für Gründerinnen und Gründer besteht eine Sonderregelung. Sie zahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung plus dem folgenden Kalenderjahr pro Monat nur die Hälfte: 39,48 Euro (West) und 37,80 Euro (Ost). Die Beiträge müssen an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden.
Möglichkeit für Existenzgründer/innen mit Gründungszuschuss:
Freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, wenn Sie sich mit Gründungszuschuss selbständig machen. Das Antragsformular erhalten Sie zusammen mit den Formularen zu Gründungszuschuss bei der zuständigen Arbeitsagentur.
Erfolgsgeschichten von Gründer und Gründerinnen