BAFA,

  • Coaching


    Coaching basiert auf Vertrauen!
    Ob Einzel- oder Teamcoaching, jede Maßhmahme erfordert ein hohes Maß an Vetrauen und erfordert vom Coach ein vielschichtiges Wissen und eine lange Berufserfahrung.

    coaching_feindesign
    Als bundesweit arbeitende Berater verfügen wir über erfahrene Unternehmens- und Gründungsberater, Coaches und Trainer, die auch selbst erfolgreich eine selbständige Existenz, ein Unternehmen aufgebaut haben und die über gute Kontakte zu Netzwerken verfügen.

    - Vorgründungscoaching (vor der Unternehmens- oder Praxisgründung)
    - BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows (nach der Unternehmens- oder Praxisgründung)
      Gefördert werden

      Zielgruppen (KMU):

        Jungunternehmen – die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
        Bestandsunternehmen – ab dem dritten Jahr nach der Gründung
        Unternehmen – in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

    Wird dies finanziell gefördert?

    Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgesprächzu Ihrem Vorhaben, senden Sie uns eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder rufen Sie uns einfach an: 089 - 74 29 92 03.

  • Fördermittel für Existenzgründer /-innen und Gründerplattform der KfW

    gruederkredit

    EU, Bund und Länder verteilen jedes Jahr Milliarden an Fördermitteln. Im Rahmen der Gründungsberatung / Vorgründungscoaching (Zuschüsse bis zu 80%) beraten wir sie:

    Ob für die Existenzgründung, den Kauf neuer Maschinen, die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen oder Investitionen in energiesparende Technik – für eine Vielzahl von Anlässen gibt es finanzielle Hilfe vom Staat. Informieren sie sich bei der Gründerplattform.

    Vereinbaren Sie ein kostenloses Vorgespräch zu Ihrem Existenzgründungs- / Praxisvorhaben oder -Übernahmevorhaben.

     

  • Gründungszuschuss 2023: Die Gründungsförderung für die Startphase ihres neuen Unternehmens / Praxis

    freie_berufe_photocase

    Gründungszuschuss 2023: Anspruch, Höhe, Voraussetzungen, sowie Strategie für den Antrag bei der Agentur für Arbeit

    Der Gründungszuschuss - der bis zu 15 Monate gezahlt werden kann - soll Unternehmensgründungen "aus der Arbeitslosigkeit" unterstützen.  In der ersten Förderphase (sechs Monate) soll die Förderung den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen.
    In einer zweiten Förderphase (neun Monate) beinhaltet die Förderung dann nur noch den Sozialversicherungsschutz. Der Gündungszuschuss unterstützt alle Arbeitslosengeld-Empfänger die sich beruflich (freiberuflich oder gewerblich), selbstständig machen möchten.
    Es geht um eine Menge Geld -  Die Höhe der Zuschusses (vh. ein Kind) kann bis zu 20.425 € betragen, ist steuerfrei und muß nicht zurückgezahlt werden! Es handelt sich jedoch um eine Ermessensleistung der jeweiligen Arbeitsagentur.

    Wir beraten seit mehr als 25 Jahren und bieten Ihnen ein kurzes und kostenloses Orientierungsgespräch zu Ihrem Existenzgründungsvorhabenoder zu ihrer Praxisgründung /-Übernahme-Vorhaben und einem möglichen Beratungskostenzuschuss (bis zu 80% der Kosten) in unseren Büroräumen in München oder Stuttgart an. Kontakt für ein unverbindliches Erstgespräch: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!+ 49 (0) 89 - 74 29 92 03

  • Neue Beratungsförderung n a c h der Unternehmens- / Praxisgründung 2020

    Beratungsangebote für Existenzgründer in der Nachgründungsphase durch den Bund  (BAFA)
    Zusammenführung der bisherigen Programme Gründercoaching Deutschland (GCD), Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch und Turn-Around-Beratung zu einem einheitlichen Beratungsförderungsprogramm des Bundes

    meeting workshop  Spezifische Förderkonditionen  für Unternehmen in verschiedenen Phasen:

    - neu gegründete Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung
      (bisher: Gründercoaching Deutschland):
      maximale Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro Fördersatz:
      80 Prozent neue Bundesländer (ohne  Berlin und ohne Region Leipzig),
      60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
    - bestehende Unternehmen (Bestandsunternehmen; ab dem dritten Jahr nach Gründung:
      maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
      Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig),
      60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
    - Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch):
      Maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro  Fördersatz: 90 Prozent bundesweit


    Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Beratungsförderung. Senden Sie uns eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie uns an: 089 - 74 29 92 03.

  • Wir für Sie

    Die FISCHER CONSULTING Unternehmens- und Wirtschaftsberatung arbeitet seit der Gründung im Jahre 1991 im Bereich der Unternehmensberatung, Existenz-, Praxisgründung und Festigungsberatung.

    jo.fischerWir verfügen über eine mehr als zwanzigjährige Erfahrung in betriebswirtschaftlicher Beratung, bei der Existenzgründungsberatung, sowohl in der Vorgründungs-, Nachgründungs- und Festigungssphase. Komplettiert wird unser Angebot durch unsere Netzwerkpartner aus den rechts- und steuerberatenden Berufen. Unsere Kunden sind Angehörige der Freien Berufen (Tierärzte, Ärzte, Ingenieure, u.ä.), sowie Einzelunternehmen und Gesellschaften.

    Wir unterstützen Gründer und Gründerinnen dabei, eine tragfähige selbständige Existenz aufzubauen und im Beruf  UnternehmerIn erfolgreich zu sein: Gründen.  Wachsen.  Sichern. online gründen.

    Seriosität und Qualität sind uns wichtig. Wir sind bundesweit als Fachkundige Stelle zugelassen; gelistet beim Bundesministerium für Wirtschaft (BAFA), KfW, gelistet bei der Industrie und Handelskammer (IHK), am Institut für Freie Berufe (IfB), beim RKW, Steinbeis-EXI in Baden-Württemberg. Pressearchiv

    Wir bieten wir Ihnen ein kurzes, kostenloses Orientierungsgespräch zu ihrem Vorhaben. Senden Sie uns eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!,
    oder rufen Sie uns an: + 49 (0) 89 - 74 29 92 03.

  • Zuschüsse zur Beratung

     

    Geld vom Staat - Beratungskostenzuschüsse
    Nur selten haben Existenzgründerinnen und -gründer und Unternehmer eine genaue Vorstellung davon, was auf sie als selbständige Unternehmer zukommt. Wer weiß schon genau, welche Rechtsform für sein Vorhaben geeignet ist oder welche Formalitäten zu erledigen sind. Wer ein Unternehmen gründet, tut also gut daran, sich vorher beraten zu lassen! Die Beratungskosten bleiben allerdings auch für Gründer und Unternehmer mit kleinen Budgets überschaubar, wenn diese einen öffentlichen Zuschuss für Beratungskosten in Anspruch nehmen.

    Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie uns einfach an: 0172 - 84 83 663; 089 - 74 29 92 03.


    VOR DER GRÜNDUNG ("Vorgründungsphase")

    photocase_kredit1.jpg- Förderung vom Land; hier Beispiele Bayern und Baden-Württemberg:
      Programm zur Förderung in der Vorgründungsphase

    Bereits vor Gewerbeanmeldung (bzw. Anmeldung beim Finanzamt) begleiten erfahrene Berater/Coaches die Gründer/innen und Nachfolger/innen auf dem Weg zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsidee und unterstützen sie bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Soll ein Nebenerwerb zum Vollerwerb ausgebaut werden, kann hier ebenso Unterstützung angeboten werden, auch als Online-Gründung.

    - Im Rahmen des Vorgründungs-Coaching-Programms werden maximal 80 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst, höchstens jedoch EUR 800,00 pro Tag (Beispiel Eigenanteil des Gründers in Bayern 240 EUR / Tag); in Baden-Württemberg (EXI) liegt der Eigenanteil bei 160 EUR / Tag).
    In den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz erfolgt für die Freien Berufe die Abwicklung über das IfB.
    Aufstellung der Beratungskostenzuschüsse in den Bundesländern.

     



    NACH DER GRÜNDUNG ("Nachgründungsphase")  2021

    gruederkredit

    Die Durchführung des neuen Beratungsprogramms übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde. Die Umsetzung des Programms erfolgt unter anderem durch die Leitstelle für freiberufliche Beratung beim ZDH gemeinsam mit ihren Regionalpartnern.

    - Antragsberechtigung und Förderumfang:
      Webseite Fördergesellschaft BDS (Liste mit Ansprechpartner für das Vorgspräch)

    Für Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung)
            Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
            der Unternehmensführung und Spezielle Beratungen:
            maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 4.000 Euro
            Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig),
            Fördersatz 60%, Region Lüneburg,
            Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig

     

    Für Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung)
           Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
           der Unternehmensführung und Spezielle Beratungen:
            maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro
            Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig),
            Fördersatz 60%, Region Lüneburg,
            Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig
            maximale Dauer pro Beratungsart fünf Tage, wobei die Tage nicht aufeinanderfolgen müssen
            (ohne Berichterstellung und ohne Reisezeiten)

    Für Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen, die die Voraussetzung im Sinne von Nr. 20a oder 20b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen) Unternehmenssicherungsberatung. Zusätzlich kann nach der Unternehmenssicherungsberatung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eine weitere Beratung (Folgeberatung) gefördert werden:
            maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro
            Fördersatz 90% bundesweit

     

    Spezielle Beratungen (für Jung- und Bestandsunternehmen) sind Beratungen von Unternehmen
            die von Unternehmerinnen geführt werden,
            die von Migranten/innen geführt werden,
            die von Unternehmer/innen mit Behinderung geführt werden,
            zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund,
            zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter/innen mit Behinderung,
            zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
            zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
            zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
            zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

    Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximalen Bemessungsgrundlage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen.


    Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie uns einfach an: 0172 - 84 83 663.

footer neu

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.