Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige mit Gründungszuschuss 2025
Der Beitragssatz für das Jahr 2025. Auf Basis der Bezugsgröße von 3.745 Euro liegt der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige bei 97,37Euro. Für Gründerinnen und Gründer besteht eine Sonderregelung. Sie zahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung plus dem folgenden Kalenderjahr pro Monat nur die Hälfte. Die Beiträge müssen an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt
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