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Praxisübernahme einer Rinderpraxis – Bankdarlehen und Gründungszuschuss

AmmannHeer

resources – Die gesamte Vorgründungsphase der Praxisübernahme (von den Übernahmeverhandlungen, dem Businessplan, den Finanzplanungen bis zu den Bankverhandlungen) wurde durch einen Beratungskostenzuschuss des Landes Bayern finanziert.– Die Tierärztinnen haben von ihrer Hausbank ein Bankdarlehen (Förderprogramm von Bund und Land) erhalten.– Ebenso wurde der beantragte Gründungszuschuss von der zuständigen Agentur für Arbeit für beide Tierärztinnen in vollem

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Tierarztpraxis in der Rechtsform einer UG in Bayern nicht zulässig

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Das Berufsrecht der Länder schränkt Freiberufler häufig bei der Rechtsformwahl ein. So geschehen auch in einem aktuellen Fall, wo das Oberlandesgericht München einem Tierarzt die Eintragung seiner Praxis in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) untersagte (Beschluss vom 03.02.2015, Az.: 31 Wx 12/14). Ein Tierarzt wollte seine Praxis als „Tierarztpraxis Dr. P. UG (haftungsbeschränkt)“ in das

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