Bund, Länder und Gemeinden stellen kleinen und mittleren Unternehmen umfassende Finanzierungshilfen zur Verfügung um die Auswirkungen der Coronakrise abzufangen. Beratungskosten werden - in diesem Fall - zu 100 Prozent bezuschusst.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Unternehmen, die aufgrund der Coronakrise, in Schwierigkeiten geraten sind, einen 100%igen Zuschuss (max. 4.000 €) zu den Beratungskosten beantragen. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Die FISCHER CONSULTING Unternehmensberatung ist der bei der BAFA als Berater gelistet. Die Antragstellung erfolgt online – ergänzende Hinweise können Sie in dem entsprechende Merkblatt (BAFA) nachlesen. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Über den Beratungskostenzuschuss für Unternehmen in Schwierigkeiten können kleine und mittlere Unternehmen (KMU´s) u.a. Unterstützung bei der Beantragung von staatlichen Finanzierungshilfen beantragen. Antragsberechtigt sich auch Angehörige der Freien Berufe. Sofern im Rahmen der Coronakrise staatlich geförderte Darlehen zur Risikoentlastung (der Hausbanken) beantragt werden sollen, setzt dies die Bereitschaft der Hausbank voraus. Diese fordern in Regel folgende Unterlagen:
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) vor der Coronakrise; ggf. letzter Jahresabschluss
- Übersichtliche Zusammenstellung des Liquiditätsbedarfs
- Positive Fortsetzungsprognose (Kurzkonzept) für die Zeit nach der Coronakrise
- Planungsrechnung für die Zeit nach der Coronakrise
Berater-ID:121084