Für Unternehmerinnen und Frauen in den FREIEN BERUFEN gibt es Zuschüsse für Beratungen. Ein Förderungsrahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) , der speziell Unternehmerinnen und freiberuflich tätigen Frauen zugute kommt. Für diese Zielgruppe ist es möglich, für Beratungen zur Unternehmensführung, sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie - durch zugelassene und akkreditierte Berater - Zuschüsse zu beantragen.Pro Beratung können maximal 1.500 € erstattet werden. Voraussetzung ist lediglich, dass das Unternehmen oder die freiberufliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr am Markt besteht und die Kriterien der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen sowie die weiteren Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Die Förderprogramme werden vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Die Entwicklungen der letzten Jahre belegen, in welch hohem Maße die deutsche Wirtschaft von Fördermöglichkeiten wie diesen profitiert. So ist die Frauenquote bei den Existenzgründungen dank einer stärker fokussierten genderspezifischen Gründungsförderung in den letzten Jahren laut KfW-Gründungsmonitor auf 39,6 Prozent gestiegen.
Das Engagement der Gründungsberatung und -förderung durch hat zu einer deutlichen Verbesserung des Gründungsklimas in Deutschland geführt.
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Art und Höhe der Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatungen
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen“ besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Erstattet werden das vereinbarte Beraterhonorar, Auslagen des Beraters sowie Reisekosten (jeweils ohne Umsatzsteuer). Rabatte und Nachlässe, die vor oder nach der Beratung gewährt werden, müssen dem BAFA mitgeteilt werden, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden. Zuschüsse von privaten Dritten dürfen 10 Prozent der Beratungskosten nicht überschreiten. Darlehen durch die Beraterin oder den Berater werden nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert. Die Zahlung der Beratungskosten darf auch nicht aus Mitteln oder Rechtsgeschäften mit der Beraterin oder dem Berater oder mit ihr/ihm in Verbindung stehender Dritter geleistet werden.
Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) beträgt 50 Prozent max. 1.500 €; in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent max. 1.500 €.
Innerhalb der dreijährigen Geltungsdauer der Richtlinien kann ein Unternehmen mehrere Beratungen gefördert bekommen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die einzelnen Beratungen in sich abgeschlossen sind und sich die Thematiken eindeutig voneinander unterscheiden. Die nachfolgende Beratung darf mit der vorhergehenden Beratung inhaltlich nicht in Zusammenhang stehen oder die Schlussfolgerungen aus der ersten Beratung zum Gegenstand haben. Liegt eine thematische Trennung vor, können mehrere Beratungen so oft bezuschusst werden, wie die einzelnen Zuschussbeträge der geförderten Beratungen in der Summe den Betrag von 3.000 € nicht überschreiten.
Diese sogenannte „Kontingentregelung“ gilt jeweils sowohl für allgemeine, als auch für spezielle Beratungen und auch für die besonderen Beratungen. Für alle Beratungen gilt: Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen. Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die Zuwendungen werden als „De-minimis“-Beihilfen gewährt.
Siehe auch unseren Artike:l
Freie Berufe
Link zur KfW "Gründercoaching"