Grenze für Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GwG) wird erhöht
Ab dem 1.1.2018 wird die Grenze für eine Sofortabschreibung von sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro auf 800 Euro erhöht.
Das ist neu:
Ab dem 01.01.2018 steigt die GWG-Grenze von 410 Euro auf 800 Euro. Wirtschaftsgüter bis 250 Euro können sofort abgeschrieben werden. Bei Wirtschaftsgütern, der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 251 Euro und 800 Euro liegen, können Unternehmer und Unternehmen zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten wählen.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 801 Euro und 1.000 Euro werden über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle abgeschrieben oder in den Sammelposten eingelegt. Achtung! Unternehmer sollten bei Ihrer Entscheidung aber bedenken, dass sie - sobald sie sich hier für den Sammelposten entscheiden - auch die Wirtschaftsgüter zwischen 251 Euro und 800 Euro in diesem Sammelposten einlegen und alles zusammen über fünf Jahre abschreiben müssen!
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