Beratungskostenzuschüsse für Unternehmerinnen und freiberuflich tätige Frauen
Für Unternehmerinnen und Frauen in den FREIEN BERUFEN gibt es Zuschüsse für Beratungen. Ein Förderungsrahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) , der speziell Unternehmerinnen und freiberuflich tätigen Frauen zugute kommt. Für diese Zielgruppe ist es möglich, für Beratungen zur Unternehmensführung, sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie - durch zugelassene und akkreditierte Berater - Zuschüsse zu beantragen.Pro Beratung können maximal 1.500 € erstattet werden. Voraussetzung ist lediglich, dass das Unternehmen oder die freiberufliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr am Markt besteht und die Kriterien der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen sowie die weiteren Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Die Förderprogramme werden vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Die Entwicklungen der letzten Jahre belegen, in welch hohem Maße die deutsche Wirtschaft von Fördermöglichkeiten wie diesen profitiert. So ist die Frauenquote bei den Existenzgründungen dank einer stärker fokussierten genderspezifischen Gründungsförderung in den letzten Jahren laut KfW-Gründungsmonitor auf 39,6 Prozent gestiegen.
Das Engagement der Gründungsberatung und -förderung durch hat zu einer deutlichen Verbesserung des Gründungsklimas in Deutschland geführt.
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