Beratungskostenzuschuss für Unternehmen und Praxen in Schwierigkeiten
Bund, Länder und Gemeinden stellen kleinen und mittleren Unternehmen umfassende Finanzierungshilfen zur Verfügung um die Auswirkungen der Coronakrise abzufangen. Beratungskosten werden - in diesem Fall - zu 100 Prozent bezuschusst.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Unternehmen, die aufgrund der Coronakrise, in Schwierigkeiten geraten sind, einen 100%igen Zuschuss (max. 4.000 €) zu den Beratungskosten beantragen. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Die FISCHER CONSULTING Unternehmensberatung ist der bei der BAFA als Berater gelistet. Die Antragstellung erfolgt online – ergänzende Hinweise können Sie in dem entsprechende Merkblatt (BAFA) nachlesen. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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